EINFÜHRENDE BESTIMMUNGEN UND DEFINITIONEN
-
Diese Nutzungsbedingungen der Choice-Anwendung (nachfolgend als „Bedingungen“ bezeichnet) werden herausgegeben von:
Choice QR s.r.o., ID-Nr.: 09517600, mit Sitz in Na příkopě 857/18, Nové Město, 110 00 Prag 1, eingetragen im Handelsregister des Stadtgerichts in Prag, Aktenzeichen C 337491 (nachfolgend als „Anbieter“ bezeichnet). -
Diese Bedingungen regeln die gegenseitigen Rechte und Pflichten zwischen dem Anbieter und dem Partner bei der Vermittlung von Vermittlungsverträgen über die Choice-Anwendung sowie weitere Rechte und Pflichten der Vertragsparteien. Diese Bedingungen sind ein integraler Bestandteil der Vereinbarung und für den Partner mit der Registrierung verbindlich.
-
Sofern sich aus dem Zusammenhang nichts anderes ergibt, haben die in diesen Bedingungen verwendeten Begriffe die folgende Bedeutung:
3.1 „Vereinbarung“ bezeichnet eine Vereinbarung zwischen dem Anbieter und dem Partner, deren Gegenstand insbesondere die Erbringung von Dienstleistungen durch den Anbieter an den Partner und die Verpflichtung des Partners zur Zahlung der vereinbarten Vergütung sowie die damit verbundenen Rechte und Pflichten beider Vertragsparteien ist. Die Vereinbarung umfasst mindestens diese Bedingungen und die Preisliste.
3.2 „Vermittlungsvertrag“ bezeichnet einen Kauf- oder sonstigen Vertrag, der zwischen einem Partner und einem Nutzer über die Choice-Anwendung in Bezug auf die Produkte abgeschlossen wird.
3.3 „Choice-Anwendung“ bezeichnet eine technische Lösung bzw. ein Computerprogramm oder eine Applikation mit der Bezeichnung Choice, deren Hauptzweck und Funktion darin besteht, den Nutzern das Anzeigen, Bestellen und Kaufen von Produkten der Partner des Anbieters zu ermöglichen und den Abschluss eines Kaufvertrags in Bezug auf die jeweiligen Produkte zu vermitteln, sowie die Vermittlung von Lieferdiensten, Reservierungen bei den Partnern, Marketingverwaltung für die Partner und Kommunikation zwischen Partnern und Nutzern.
-
-
„Bürgerliches Gesetzbuch“ bezeichnet das Gesetz Nr. 89/2012 Slg., Bürgerliches Gesetzbuch, in der jeweils gültigen Fassung.
-
„Urheberrechtsgesetz“ bezeichnet das Gesetz Nr. 121/2000 Slg., über Urheberrecht, Rechte verwandter Schutzrechte und Änderungen bestimmter Gesetze, in der jeweils gültigen Fassung.
-
„Anbieter“ bezeichnet das in Artikel 1.1 dieser Bedingungen definierte Unternehmen.
-
„Partner“ bezeichnet den Betreiber eines Restaurants oder eines anderen Unternehmens, das gastronomische Dienstleistungen anbietet, oder einen anderen Partner (unternehmerisch tätige natürliche oder juristische Person), dessen Produkte über die Choice-Anwendung angeboten und verkauft werden, basierend auf der Vereinbarung.
-
„Preisliste“ ist die jeweils aktuelle Preisliste des Anbieters, abrufbar unter Price List, und stellt einen integralen Bestandteil der Vereinbarung mit dem Partner dar.
-
„Produkte“ bezeichnet die vom Partner über die Choice-Anwendung angebotenen und verkauften Waren und Dienstleistungen zur direkten und unmittelbaren Konsumierung durch den Nutzer, basierend auf dem Vermittlungsvertrag.
-
„Registrierung“ bezeichnet die elektronische Registrierung des Partners in der Choice-Anwendung, ordnungsgemäß abgeschlossen durch Ausfüllen mindestens der Pflichtangaben und anschließendes Speichern in der Choice-Anwendung.
-
„Verkaufspreis“ bezeichnet den Preis für die Produkte des Partners (inkl. MwSt.), die vom Nutzer auf Grundlage des Vermittlungsvertrags laut den von der Choice-Anwendung erfassten Daten erworben werden.
-
„Dienstleistungen“ bezeichnet die Bereitstellung der Choice-Anwendung durch den Anbieter an den Partner, die es ermöglichen:
(i) die Vermittlung des Abschlusses von Kauf- oder ähnlichen Verträgen für Produkte,
(ii) das Anbieten und Präsentieren der Produkte aus dem aktuellen Angebot des Partners an Dritte zu Preisen gemäß der aktuellen Preisliste des Partners,
(iii) die Vermittlung der Kommunikation zwischen dem Partner und dem Nutzer – alles über die Choice-Anwendung. -
„Bedingungen“ bedeutet diese Nutzungsbedingungen der Choice-Anwendung, abrufbar unter www.choiceqr.com.
-
„Nutzer“ ist eine natürliche oder juristische Person, die die Dienstleistungen der Choice-Anwendung nutzt und dadurch einen Vermittlungsvertrag mit einem Partner abschließt.
-
ABSCHLUSS UND GEGENSTAND DER VEREINBARUNG
-
Die Registrierung des Partners in der Choice-Anwendung stellt ein verbindliches Angebot des Partners zum Abschluss einer Vereinbarung mit dem Anbieter dar. Mit der Übermittlung der Registrierung erklärt sich der Partner mit der aktuellen Fassung der Bedingungen und der Preisliste einverstanden.
-
Wird die Registrierung vom Anbieter genehmigt, sendet der Anbieter eine Bestätigung an die im Rahmen der Registrierung angegebene E-Mail-Adresse des Partners; mit dem Zugang dieser Bestätigung beim Partner kommt die Vereinbarung zustande. Die Vereinbarung wird auf unbestimmte Zeit geschlossen.
-
Die Vereinbarung kann auch auf andere Weise als durch Registrierung zustande kommen. Der Partner erkennt an, dass er spätestens mit Abschluss der Vereinbarung (sofern dies nicht bereits zuvor, z. B. durch die Übersendung der Registrierung, erfolgt ist) der aktuellen Fassung der Bedingungen und der Preisliste zustimmt.
-
Bei Widersprüchen zwischen den Bedingungen und der Vereinbarung haben die Bestimmungen der Vereinbarung Vorrang vor denen der Bedingungen.
-
Auf Grundlage der Vereinbarung verpflichtet sich der Anbieter zur Erbringung von Dienstleistungen an den Partner, und der Partner verpflichtet sich zur ordnungsgemäßen und fristgerechten Zahlung der Vergütung des Anbieters sowie zur Erfüllung weiterer in der Vereinbarung geregelter Pflichten.
-
Der Partner erkennt ausdrücklich an und erklärt sich damit einverstanden, dass der Anbieter dem Partner keine bestimmte Anzahl von Vermittlungsverträgen garantiert.
-
Die Erbringung der Dienstleistungen durch den Anbieter erfolgt nicht exklusiv, weshalb der Anbieter berechtigt ist, die Dienstleistungen auch anderen Personen über die Choice-Anwendung oder auf andere Weise anzubieten.
-
Der Anbieter stellt dem Partner die Choice-Anwendung bzw. den relevanten Teil davon zur Verwaltung des Partnerprofils und seines Produktangebots, einschließlich Preise und weiterer Angaben, zur Verfügung. Der Partner ist für die Richtigkeit, Aktualität und rechtliche Zulässigkeit der in der Choice-Anwendung veröffentlichten Daten verantwortlich. Er ist insbesondere dafür verantwortlich, die Informationen zu Allergenen korrekt einzupflegen. Die Darstellung der Produkte in der Choice-Anwendung enthält neben der Produktbezeichnung und dem Preis auch Informationen über Verpackungs- und Lieferkosten, die vom Nutzer zu tragen sind. Die Darstellung kann zudem eine detaillierte Produktbeschreibung, Merkmale, Größen, Verfügbarkeit und ggf. ein Foto enthalten. Der Anbieter behält sich das Recht vor, Produkte ohne vorherige Benachrichtigung des Partners aus dem Angebot zu entfernen.
-
Der Anbieter kann nach eigenem Ermessen entscheiden, ob und in welcher Reihenfolge das Angebot des Partners in der Choice-Anwendung angezeigt und präsentiert wird.
-
Der Partner verpflichtet sich, der Choice-Anwendung alle für die Vermittlungsverträge erforderlichen Daten bereitzustellen. Der Anbieter übernimmt keine Verantwortung für die Prüfung der durch Inhalte in der Choice-Anwendung dargestellten zugrunde liegenden Transaktionen oder für die Erfüllung oder Nichterfüllung der sich daraus ergebenden Pflichten, einschließlich der Zahlung für die Produkte.
-
Der Partner trägt allein die Verantwortung für die Festlegung der Qualität und Menge der über die Choice-Anwendung verfügbaren Produkte, insbesondere des Verkaufspreises, der Steuersätze, der Zahlungsbedingungen sowie aller rechtlich erforderlichen Informationen.
-
Es ist untersagt, in der Choice-Anwendung Inhalte zu veröffentlichen, zu übermitteln oder zu speichern, die:
12.1 in irgendeiner Weise Pädophilie, Rassismus, Fanatismus darstellen, fördern, unterstützen oder darauf verweisen oder pornografisches Material enthalten, das nach geltendem Recht nur für Erwachsene zulässig ist;
12.2 übermäßig gewalttätig, bedrohlich, belästigend oder hasserfüllt sind;
12.3 unethisch oder irreführend in Bezug auf Verbraucherschutzgesetze eines Landes sind, einschließlich Kettenbriefen oder Pyramidensystemen;
12.4 die Privatsphäre anderer verletzen oder angreifen;
12.5 eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder Gesundheit darstellen, die nationale Sicherheit gefährden oder Ermittlungen der zuständigen Behörden behindern;
12.6 ein Risiko für die Sicherheit der Choice-Anwendung oder des Internets darstellen, einschließlich negativer Auswirkungen auf andere Nutzer;
12.7 Rechte Dritter, wie Urheberrechte, Marken, Patente oder andere Schutzrechte verletzen;
12.8 Drogen, illegales Glücksspiel oder illegalen Waffenhandel bewerben;
12.9 sonstige illegale Aktivitäten darstellen oder zur Begehung solcher anstiften, im Widerspruch zum geltenden Recht. -
Der Anbieter ist berechtigt, Subunternehmer zur Erfüllung dieser Vereinbarung einzusetzen. Der Partner erklärt, dass ein Teil der Leistungen derzeit durch Google Cloud EMEA Limited erbracht wird, welche den Bedingungen des Google Cloud Platform-Dienstes unterliegt, abrufbar unter https://cloud.google.com/terms. Der Partner bestätigt, diese zur Kenntnis genommen und vorbehaltlos akzeptiert zu haben. Der Anbieter haftet nicht für Schäden oder sonstige Konsequenzen, die aus der Nichtverfügbarkeit oder Fehlfunktion der von Google Cloud EMEA Limited oder anderen Subunternehmern erbrachten Leistungen resultieren, auch wenn sich diese infolge von Nicht- oder Schlechterfüllung ergeben.
DIENSTLEISTUNGEN DER CHOICE-ANWENDUNG
-
Über die Choice-Anwendung bietet der Betreiber insbesondere die in Art. 1.3.3 und 1.3.12 dieser Bedingungen allgemein genannten Dienstleistungen an (z. B. QR-Menü, QR-Bestellung und -Bezahlung, Reservierungssystem, Abholpunkt, Takeaway und Lieferung usw.). Der Betreiber behält sich das Recht vor, sein Angebot um weitere spezifische Dienstleistungen zu erweitern, deren Bereitstellung ebenfalls diesen Bedingungen unterliegt.
-
Der Betreiber kann jederzeit Funktionen der Dienstleistungen ändern oder entfernen. Über wesentliche Änderungen oder die Entfernung von Funktionen kann der Betreiber den Partner informieren; der Partner ist berechtigt, in einem solchen Fall gemäß Art. 9 dieser Bedingungen eine Beschwerde einzureichen. Der Betreiber haftet nicht für Änderungen oder Entfernungen solcher Funktionen.
VERMITTLUNGSVERTRAG
-
Wenn ein Nutzer über die Choice-Anwendung eine Bestellung für ein Produkt aufgibt, wird diese dem Partner über die Choice-Anwendung oder auf anderem elektronischen Weg vom Betreiber zur Verfügung gestellt.
-
Der Partner bestätigt oder lehnt die Bestellung des Nutzers ab. Mit der Übermittlung der Bestellbestätigung an den Nutzer über die Choice-Anwendung kommt ein Vermittlungsvertrag zwischen dem Partner und dem Nutzer zustande.
-
Mit dem Vermittlungsvertrag verpflichtet sich der Partner, die Produkte ordnungsgemäß und rechtzeitig an den Nutzer zu liefern, und der Nutzer verpflichtet sich, die bestellten Produkte beim Partner abzunehmen und den Verkaufspreis an diesen zu bezahlen, und zwar am im Vermittlungsvertrag vereinbarten Lieferort.
-
Vertragsparteien des Vermittlungsvertrags sind ausschließlich der Partner und der Nutzer, nicht jedoch der Betreiber.
-
Abhängig von der Wahl des Nutzers und davon, ob die jeweilige Zahlungsart in der Choice-Anwendung zur Verfügung steht, kann die Bezahlung des Verkaufspreises für das bestellte Produkt durch den Nutzer auf folgende Weise erfolgen:
5.1 Vorauszahlung vor Lieferung und Abnahme des Produkts durch den Nutzer: bargeldlose Zahlung per Kreditkarte über das Online-Zahlungsgateway;
5.2 Zahlung bei Abnahme des Produkts durch den Nutzer: (i) Barzahlung oder (ii) bargeldlose Zahlung per Kreditkarte beim Partner bei Übergabe des Produkts;
5.3 eine andere im Rahmen des Bestellvorgangs in der Choice-Anwendung angebotene Zahlungsweise.
-
Der Partner erkennt an und erklärt sich damit einverstanden, dass zur Abwicklung der bargeldlosen Zahlungen gemäß Art. 4.5 lit. a) dieser Bedingungen der Betreiber mit Adyen N.V. zusammenarbeitet (eine Aktiengesellschaft mit Sitz in den Niederlanden, Handelsregisternummer 34259528, mit Sitz in der Simon Carmiggeltstraat 6-50, 1011 DJ Amsterdam, Niederlande; nachfolgend „Adyen“), die als Zahlungsdienstleister fungiert. Der Partner stimmt ausdrücklich dem Anschluss an das Zahlungsgateway zu, wodurch der Betreiber im Namen des Partners ein Vertragsverhältnis mit dem jeweiligen Betreiber des Zahlungsgateways eingeht. Bei der Anbindung an Adyen wird der Partner gebeten:
6.1 die Adyen Terms of Service for Platforms (AfP-Bedingungen) und die Liste der verbotenen und eingeschränkten Produkte und Dienstleistungen von Adyen zu prüfen und zu akzeptieren. Der direkte Link zu den allgemeinen Geschäftsbedingungen von Adyen, einschließlich dieser Dokumente, lautet: https://www.adyen.com/cs_CZ/legal. Der Partner bestätigt, dass er Gelegenheit hatte, die Bedingungen vor der endgültigen Bestätigung zu prüfen;
6.2 zu bestätigen, dass der Vertrag über die Erbringung von Zahlungsdiensten direkt zwischen dem Partner und Adyen N.V. geschlossen wird.
-
Der Partner stimmt den AfP-Bedingungen von Adyen („Adyen Connected Account Agreement“) und allen weiteren von Adyen oder dem Betreiber zur Annahme vorgelegten Dokumenten ausdrücklich zu. Der Partner erkennt an, dass diese Bedingungen Änderungen und Ergänzungen unterliegen können, über die Adyen ihn informiert.
-
Der Partner erklärt und verpflichtet sich, die über die Choice-Anwendung zur Verfügung gestellten Zahlungsdienste von Adyen ausschließlich zum Empfang von Zahlungen für Produkte und Dienstleistungen zu verwenden, die vom Partner direkt an seine Kunden angeboten werden, in Übereinstimmung mit dem bei der Anmeldung angegebenen Unternehmensgegenstand.
-
Der Partner erkennt an und stimmt zu, dass Gebühren im Zusammenhang mit der Anbindung und Nutzung des Adyen-Zahlungsgateways („Zahlungsgateway-Gebühren“) gelten und dem Partner gemäß dem Vertrag in Rechnung gestellt werden.
-
Der Partner stimmt ausdrücklich zu, dass die Zahlungsgateway-Gebühren von den durch die Choice-Anwendung generierten Transaktionen des Partners abgezogen werden, wenn die Zahlungen bargeldlos per Online-Zahlung über das Adyen-Zahlungsgateway erfolgen.
-
Für alle bargeldlosen Zahlungen, die online über das Adyen-Zahlungsgateway erfolgen, werden die entsprechenden Beträge, die den bezahlten Verkaufspreisen entsprechen, auf einem virtuellen Konto gesammelt, das mit dem Adyen-Zahlungsgateway verbunden ist (nachfolgend „Zahlungsgateway-Konto“).
-
Der Partner ermächtigt hiermit den Betreiber, über die auf dem Zahlungsgateway-Konto gesammelten Verkaufspreise in dem Umfang zu verfügen, wie dies zur Durchführung der vereinbarten Verteilung und der Abzüge gemäß diesen Bedingungen erforderlich ist.
-
Vom Zahlungsgateway-Konto werden die Beträge in regelmäßigen Abständen (z. B. einmal monatlich oder in anderen zwischen den Parteien oder durch Adyen festgelegten Intervallen) gemäß den Anweisungen des Betreibers oder automatisch nach den Einstellungen von Adyen überwiesen:
13.1 an das im Vertrag angegebene Bankkonto des Partners ein Betrag in Höhe der kumulierten Verkaufspreise nach Abzug:
13.1.1 von Gebühren für Lieferdienste, SMS-Benachrichtigungen und sonstige Dienstleistungen, soweit zutreffend (siehe Art. 5.6-5.6e dieser Bedingungen),
13.1.2 des Abonnements, sofern mit dem Partner vereinbart (siehe Art. 5.3 dieser Bedingungen), und
13.1.3 der Adyen-Gebühr für technische Integration (siehe Art. 5.6a dieser Bedingungen), wenn der Abzug auf diese Weise vereinbart wurde;
13.2 an das Bankkonto des Betreibers:
13.2.1 der Betrag entsprechend den Gebühren für Lieferdienste, SMS-Benachrichtigungen und sonstige Dienstleistungen, sofern zutreffend (siehe Art. 5.6-5.6e dieser Bedingungen),
13.2.2 der Betrag entsprechend dem Abonnement, sofern vereinbart (siehe Art. 5.3 dieser Bedingungen), und
13.2.3 der Betrag entsprechend der Adyen-Gebühr für technische Integration (siehe Art. 5.6a dieser Bedingungen).
-
Der Partner erkennt ferner an und erklärt sich damit einverstanden, dass der Betreiber im Falle einer ausdrücklichen Ermächtigung durch Adyen berechtigt ist, im Namen des Partners Abrechnungsdokumente (z. B. Abrechnungsberichte) über die Zahlungsgateway-Gebühren gemäß den mit Adyen vereinbarten Bedingungen auszustellen.
-
Der Partner ermächtigt den Betreiber ausdrücklich, im Zusammenhang mit dem Vermittlungsvertrag folgende Handlungen im Namen des Partners vorzunehmen:
-
Einziehung des vom Nutzer gezahlten Verkaufspreises gemäß dem Vermittlungsvertrag, wenn der Preis vor Lieferung und Abnahme des bestellten Produkts bargeldlos per Online-Zahlung über das Zahlungsgateway entrichtet wird, wobei dieser Betrag auf das Bankkonto des Betreibers oder auf das Zahlungsgateway-Konto überwiesen wird;
-
Aushändigung des ausgestellten Belegs für das Produkt an den Nutzer.
-
Abhängig von der Wahl des Nutzers und davon, ob die jeweilige Liefermethode in der Choice-Anwendung zur Verfügung steht, kann die Lieferung des bestellten Produkts auf folgende Weise erfolgen:
16.1 persönliche Abholung durch den Nutzer auf eigene Kosten in den Räumlichkeiten des Partners;
16.2 Lieferung durch den Partner an den vom Nutzer in der Bestellung angegebenen Ort in der Einrichtung des Partners (durch Scannen des QR-Codes am Tisch in der Einrichtung des Partners);
16.3 Lieferung an die vom Nutzer in der Bestellung angegebene Lieferadresse, entweder durch den Partner oder über einen Lieferservice (in diesem Fall können dem Nutzer Versandkosten berechnet werden);
16.4 andere im Rahmen des Bestellvorgangs angebotene Methoden.
-
Die Rechte und Pflichten des Partners gegenüber dem Betreiber und dem Nutzer sind ferner in den Nutzungsbedingungen für die Choice-Anwendung für Nutzer geregelt, die in der Choice-Anwendung verfügbar sind (nachfolgend „Nutzungsbedingungen für Nutzer“), und an die der Partner in den ihn betreffenden Teilen ebenfalls gebunden ist. Der Partner erklärt sich damit einverstanden, dass der Betreiber eine Servicegebühr zur Bestellung des Nutzers hinzufügt. Die Servicegebühr beträgt einen Prozentsatz des Zwischensummenbetrags der Bestellung, mindestens 0,20 € und höchstens 3 % (je nach Kartentyp). Zur Klarstellung weist der Betreiber darauf hin, dass die Servicegebühr des Nutzers keinen Einfluss auf die Abrechnung zwischen Betreiber und Partner hat.
-
In Bezug auf den Vermittlungsvertrag gegenüber dem Nutzer ist der Partner allein verantwortlich für die Einhaltung der einschlägigen gesetzlichen Vorschriften über Verbraucherverträge. In diesem Zusammenhang ist der Partner verpflichtet, sich insbesondere mit dem Wortlaut der Nutzungsbedingungen für Nutzer vertraut zu machen und den Betreiber zu informieren, falls er eine Bestimmung darin für unvereinbar mit den einschlägigen gesetzlichen Vorschriften über Verbraucherverträge hält.
VERGÜTUNG DES BETREIBERS UND ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
-
Der Betreiber hat Anspruch auf eine Vergütung für die Erbringung der Dienstleistungen.
-
Die Vergütung des Betreibers besteht aus einer Gebühr für die Nutzung der Dienstleistungen der Choice-Anwendung durch den Partner gemäß diesen Bedingungen, die in Form eines gewählten Abonnements gezahlt wird, dessen Höhe in der Preisliste festgelegt ist (nachfolgend das „Abonnement“).
-
Der Partner hat die Möglichkeit, ein festes Abonnement für einen im Vertrag vereinbarten bestimmten Zeitraum (nachfolgend „Festabonnement“) oder ein flexibles Abonnement für einen unbestimmten Zeitraum (nachfolgend „Flexibles Abonnement“) zu wählen. Im Falle eines Festabonnements wird ein fester Gesamtbetrag für den gesamten bestimmten Zeitraum festgelegt, den der Partner wahlweise im Voraus einmalig oder in monatlichen Raten zahlen kann. Beim Flexiblen Abonnement wird der monatliche Betrag des Abonnements für jeden Kalendermonat bestimmt und vom Partner monatlich in Form regelmäßiger Zahlungen gezahlt. Mit Ausnahme des im Voraus bezahlten Festabonnements wird das Abonnement für die gesamte Laufzeit des Vertrags automatisch monatlich im Voraus abgerechnet, sofern zwischen dem Betreiber und dem Partner nichts anderes vereinbart wurde. Der Betreiber stellt dem Partner jeweils am ersten Tag des betreffenden Kalendermonats, für den das Abonnement gezahlt wird, ein Steuerdokument (Rechnung) über den entsprechenden monatlichen Abonnementbetrag aus; auf diesen Betrag wird die Mehrwertsteuer gemäß den geltenden gesetzlichen Vorschriften aufgeschlagen. Falls das Festabonnement auf Wunsch des Partners im Voraus bezahlt wird, stellt der Betreiber am ersten Tag des relevanten Zeitraums, für den das Festabonnement gilt, eine Rechnung über den Gesamtbetrag für den gesamten Zeitraum aus; auf diesen Betrag wird ebenfalls die gesetzliche Mehrwertsteuer aufgeschlagen. Die Zahlungsfrist der Rechnung beträgt 14 (vierzehn) Kalendertage. Die Zahlung des Abonnements auf Grundlage der ausgestellten Rechnung kann vom Partner wahlweise per Banküberweisung, Kreditkartenzahlung, Barzahlung oder über das Zahlungsgateway-Konto erfolgen (d. h. der Partner weist den Betreiber an, die Zahlung auf diese Weise vorzunehmen). Der Partner erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass der Betreiber bei Zahlungsverzug berechtigt ist, seine Forderung aus dem unbezahlten Abonnement über das Zahlungsgateway-Konto zu begleichen, indem er den entsprechenden Betrag (ganz oder teilweise) auf das Bankkonto des Betreibers überträgt.
-
Die Vertragsparteien können schriftlich individuelle Preis- und Zahlungsbedingungen vereinbaren. In einem solchen Fall haben die individuell vereinbarten Bedingungen Vorrang vor der Preisliste.
-
Der Betreiber ist berechtigt, die Preisliste einseitig zu ändern, ohne dass es einer Vertragsänderung bedarf. Der Betreiber informiert den Partner über die Änderung der Preisliste vor deren Inkrafttreten unter Angabe des Datums des Inkrafttretens, mindestens 14 (vierzehn) Kalendertage im Voraus. Falls der Partner mit der Änderung nicht einverstanden ist, hat er das Recht, dies dem Betreiber schriftlich mitzuteilen und den Vertrag aus diesem Grund ebenfalls schriftlich zu kündigen, spätestens jedoch mit dem Inkrafttreten der neuen Preisliste. In diesem Fall wird der Vertrag mit dem Datum des Inkrafttretens der neuen Preisliste beendet. Kündigt der Partner den Vertrag nicht gemäß den vorstehenden Bestimmungen, ist er ab dem ersten Tag des Inkrafttretens an die neue Preisliste gebunden. Im Falle eines Festabonnements ist dem Partner der feste Gesamtbetrag (bzw. der feste monatliche Betrag) für die gesamte vereinbarte Laufzeit garantiert, d. h. dieser Betrag kann während dieses Zeitraums nicht geändert werden.
-
Zusätzlich zum Abonnement ist der Betreiber berechtigt, eine weitere Vergütung für Leistungen zu verlangen, die er auf Grundlage des Vertrags oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag erbringt, insbesondere für Support- und Wartungsleistungen der Choice-Anwendung, Integrationen usw. Der Partner erkennt an und stimmt ausdrücklich zu, dass der Betreiber berechtigt ist, dem Partner zusätzlich zum Abonnement Lieferdienste, damit verbundene SMS-Benachrichtigungen sowie andere Dienstleistungen in Rechnung zu stellen, sofern diese erbracht wurden.
-
Im Zusammenhang mit den Zahlungsdiensten von Adyen, sofern vom Partner genutzt, erklärt sich der Partner ebenfalls damit einverstanden, dem Betreiber eine monatliche Adyen-Gebühr für technische Integration zu zahlen, die sowohl die Gebühren des Zahlungsgateways als auch die technische Integrationsleistung des Betreibers umfasst. Diese Gebühr entspricht dem jeweils aktuellen Betrag gemäß Preisliste und kann einseitig und automatisch angepasst werden. Die Gebühr versteht sich exklusive Mehrwertsteuer. Die Adyen-Gebühr für technische Integration deckt insbesondere Kosten für laufende Wartung (einschließlich der Gebühren, die Adyen dem Betreiber in Rechnung stellt), technischen Support und die Sicherstellung der Betriebsfähigkeit der Integration zwischen dem System des Partners und dem Adyen-Zahlungsgateway. Diese Integration ist notwendig, damit der Partner die Adyen-Zahlungsdienste über die Choice-Anwendung nutzen kann. Die Gebühr wird solange erhoben, wie der Partner diese Integration nutzt. Die Adyen-Gebühr für technische Integration kann automatisch angepasst werden, um Änderungen der Interchange-Gebühren aufgrund der Art der über das Adyen-Zahlungsgateway abgewickelten Transaktionen widerzuspiegeln. Der Partner wird im Voraus über solche Änderungen informiert.
-
Gebühren gemäß Art. 5.6 (einschließlich der Adyen-Gebühr für technische Integration), die über das Abonnement hinausgehen, können über das Zahlungsgateway-Konto beglichen werden oder der Betreiber ist berechtigt, entsprechende Beträge vom Zahlungsgateway-Konto auf das eigene Bankkonto zu überweisen. Der Partner erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden.
-
Der Betreiber kann dem Partner ein Steuerdokument (Rechnung) über den Betrag der gemäß Art. 5.6 gezahlten Gebühren ausstellen.
-
Der Partner erkennt ferner an, dass sich Gebühren für über das Abonnement hinausgehende Dienstleistungen (z. B. SMS, bezahlte Reservierungen, Gutscheine, Marketingdienstleistungen usw.) von Zeit zu Zeit ändern können und stets individuell mit dem Partner vereinbart werden.
-
Der Partner erkennt an und stimmt ausdrücklich zu, dass dem Partner zusätzliche Integrationsgebühren in der vom jeweiligen Integrationspartner (z. B. Kassensysteme) festgelegten Höhe in Rechnung gestellt werden können, auf die der Betreiber keinen Einfluss hat. Der Partner erkennt ebenfalls an, dass sich die Bedingungen und Preise der einzelnen Integrationspartner von Zeit zu Zeit ändern können.
-
Der Partner erkennt an und stimmt ausdrücklich zu, dass zusätzliche Integrationsgebühren in der vom jeweiligen Integrationspartner (z. B. Kassensysteme) festgelegten Höhe anfallen können, auf die der Betreiber keinerlei Einfluss hat. Gleichzeitig erkennt der Partner an, dass sich die Bedingungen und Preise dieser Partner regelmäßig ändern können.
LIZENZIERUNG
-
Der Betreiber gewährt dem Partner eine nicht-exklusive Berechtigung zur Ausübung des Rechts zur Nutzung der Choice-Anwendung (nachfolgend die „Lizenz“) ausschließlich zum Zwecke der ordnungsgemäßen Nutzung der Dienstleistungen für die Dauer des Vertrags.
-
Die Vergütung für die Bereitstellung der Lizenz ist in der Vergütung für die Dienstleistungen gemäß Art. 5 dieser Bedingungen enthalten.
-
Der Partner ist unter keinen Umständen berechtigt, die Lizenz an Dritte unterzulizenzieren oder sie auf eine andere Person zu übertragen. Darüber hinaus ist der Partner nicht berechtigt, die Choice-Anwendung zum Zwecke der Weiterverbreitung zu vervielfältigen, zu verbreiten oder sie in irgendeiner Weise Dritten zugänglich zu machen, zu vermieten oder zu verleihen.
WEITERE RECHTE UND PFLICHTEN
-
Der Partner verpflichtet sich, zum Aufbau des Rufs der Choice-Dienstleistungen gegenüber Nutzern sowie potenziellen Nutzern beizutragen. In diesem Zusammenhang führt er insbesondere den Vermittlungsvertrag ordnungsgemäß und fristgerecht aus, lehnt Bestellungen von Nutzern nicht ohne triftigen Grund ab, bearbeitet Beschwerden von Nutzern über Produkte sachgerecht und rechtzeitig, entmutigt Nutzer nicht in irgendeiner Weise, die Choice-Dienste zu nutzen usw.
-
Der Betreiber ist berechtigt, die Funktionalität oder den Zugang zur Choice-Anwendung für eine notwendige Zeitspanne einzuschränken oder zu unterbrechen, z. B. aufgrund von Wartungs- oder Reparaturarbeiten oder aus anderen Gründen seitens des Betreibers oder Dritter. Der Betreiber ist ebenfalls berechtigt, die technische Lösung der Choice-Anwendung aus betrieblichen oder sonstigen Gründen zu ändern.
-
Der Betreiber ist jederzeit berechtigt, eigene fällige oder nicht fällige Forderungen gegenüber dem Partner (einschließlich solcher aus anderen Gründen als dem Vertrag) gegen fällige oder nicht fällige Forderungen des Partners gegenüber dem Betreiber aufzurechnen.
-
Der Partner ist nicht berechtigt, ohne schriftliche Zustimmung des Betreibers Forderungen gegenüber dem Betreiber mit Forderungen des Betreibers aufzurechnen. Ebenso wenig ist der Partner berechtigt, Forderungen gegenüber dem Betreiber ohne dessen schriftliche Zustimmung an Dritte abzutreten.
-
Die Vertragsparteien verpflichten sich zur Vertraulichkeit hinsichtlich vertraulicher Informationen und aller Tatsachen, die Geschäftsgeheimnisse darstellen. Insbesondere Informationen, die dem Schutz des geistigen Eigentums unterliegen (z. B. Informationen über Informationssysteme, Know-how und deren einzelne Bestandteile), gelten als vertraulich. Die Parteien vereinbaren, dass der Betreiber diese Informationen an seine Geschäftspartner und Subunternehmer weitergeben darf.
-
Der Partner erklärt sich ausdrücklich mit der Verarbeitung, Speicherung, Nutzung und dem Herunterladen von innerhalb der Choice-Anwendung verarbeiteten Daten durch den Betreiber zum Zweck (i) der internen Nutzung durch den Betreiber sowie (ii) der Verarbeitung und Veröffentlichung in aggregierter oder anonymisierter Form (z. B. für Studien, Fallberichte, Statistiken, Infografiken usw.) einverstanden. Der Partner erklärt sich ferner ausdrücklich damit einverstanden, dass diese Daten auch nach Beendigung der Dienstleistungserbringung in der Datenbank des Betreibers gespeichert und verarbeitet werden, einschließlich der nach Vertragsbeendigung gewonnenen Daten, bis zur Trennung der jeweiligen Quellen. Der Partner erkennt ferner an und erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass personenbezogene Daten des Partners oder seiner Vertreter im Zusammenhang mit der Erbringung der Dienste durch den Betreiber als Verantwortlicher verarbeitet werden.
-
Der Partner erteilt dem Betreiber hiermit die Zustimmung zur Nutzung der Kennzeichnung des Partners, einschließlich Logo und Handelsname (nachfolgend „Kennzeichnung“), in allen Kommunikationsmedien zum Zweck der Werbung, insbesondere zur Förderung der Choice-Anwendung und der Dienstleistungen. Der Partner erklärt ausdrücklich, dass er berechtigt ist, eine solche Zustimmung zu erteilen. Wenn der Partner bestimmte Regeln für die Verwendung der Kennzeichnung (z. B. aus einem Design-Manual) verlangt, muss er den Betreiber schriftlich darüber informieren, andernfalls werden diese Regeln nicht berücksichtigt. Die Vergütung für die Verwendung der Kennzeichnung ist in der Vergütung des Betreibers enthalten. Der Partner hat das Recht, die Zustimmung zur Verwendung der Kennzeichnung jederzeit schriftlich zu widerrufen oder einzuschränken.
-
Bei der Nutzung der Choice-Anwendung und der Dienstleistungen des Betreibers verpflichtet sich der Partner zur Einhaltung der geltenden Gesetze der Tschechischen Republik und der Europäischen Union, insbesondere des Urheberrechtsgesetzes. Der Partner ist verpflichtet, alle Schäden zu ersetzen, die dem Betreiber oder Dritten durch Verstöße gegen diese Verpflichtung entstehen.
-
Der Betreiber ist berechtigt, den Zugang des Partners zur Choice-Anwendung zu sperren, wenn der Partner gegen seine vertraglichen oder gesetzlichen Verpflichtungen verstößt. Im Falle der Sperrung eines Teils oder aller Dienste bleibt der Partner weiterhin verpflichtet, alle während der Sperrung entstandenen Gebühren wie bei aktiver Dienstleistungserbringung zu zahlen. Die Parteien erklären, dass dem Partner kein Anspruch auf Entschädigung wegen einer Sperrung zusteht.
-
Der Betreiber behält sich das Recht vor, die Erbringung der Dienstleistungen jederzeit auch ohne vorherige Mitteilung einzuschränken oder zu beenden.
-
Der Partner erkennt an, dass der Betreiber über die Choice-Anwendung personenbezogene Daten von Nutzern überträgt, die die Dienste nutzen und einen Vermittlungsvertrag mit dem Partner abschließen. Der Partner erkennt ferner an, dass er in Bezug auf diese personenbezogenen Daten als Verantwortlicher handelt, und verpflichtet sich, die Daten in Übereinstimmung mit den geltenden datenschutzrechtlichen Vorschriften, insbesondere der Verordnung (EU) 2016/679 (Datenschutz-Grundverordnung – DSGVO) und dem Gesetz Nr. 110/2019 Slg. über die Verarbeitung personenbezogener Daten in seiner jeweils gültigen Fassung zu verarbeiten. Ein integraler Bestandteil dieser Bedingungen ist der Vertrag zur Auftragsverarbeitung personenbezogener Daten, der diesen Bedingungen als Anhang Nr. 1 beigefügt ist.
-
Aufgrund einer Vereinbarung zwischen dem Partner und dem Betreiber kann der Betreiber im Namen des Partners eine Domain registrieren. In einem solchen Fall ist der Betreiber, sofern nicht anders vereinbart, der Inhaber der Domain.
-
Der Betreiber ist berechtigt, individuelle Anwendungen des Partners (sofern vorhanden) im App Store und Google Play Store zu veröffentlichen sowie deren Verwaltung und Aktualisierung sicherzustellen. Der Partner erklärt sich damit ausdrücklich einverstanden.
-
Der Betreiber ist berechtigt, den Partner bzw. das betreffende Restaurant in seiner geplanten B2C-Anwendung mit dem voraussichtlichen Namen „Choice QR / Choice Food“, die als Marktplatz fungiert, zu präsentieren. In dieser Anwendung werden unter anderem Partner bzw. Restaurants dargestellt, die die Choice-Anwendung nutzen. Der Betreiber darf in diesem Zusammenhang auch die Kontaktdaten des Partners verwalten. Der Partner erklärt sich damit ausdrücklich einverstanden und ist berechtigt, jederzeit die Entfernung oder Ausblendung aus dieser B2C-Anwendung zu verlangen.
HAFTUNG
-
Der Betreiber ist nicht verantwortlich für die Erfüllung des Vermittlungsvertrags mit dem Nutzer. In diesem Zusammenhang haftet der Betreiber weder für die Qualität noch die Herkunft der Produkte und übernimmt auch keine Verantwortung für die Zahlung oder Lieferung der Produkte. Der Betreiber trägt keinerlei Haftung aus dem Rechtsverhältnis zwischen dem Partner und dem Nutzer. Die Verantwortung für die Lösung aller Probleme, die sich aus dem zwischen dem Nutzer und dem Partner geschlossenen Vermittlungsvertrag oder im Zusammenhang damit ergeben (einschließlich der Bearbeitung etwaiger Reklamationen), liegt ausschließlich beim jeweiligen Partner, der den Vermittlungsvertrag mit dem Nutzer geschlossen hat.
-
Der Betreiber haftet nicht für Dienstleistungen, die von anderen Stellen erbracht werden, insbesondere nicht für Betreiber von Zahlungssystemen oder Zahlungsmethoden, deren Qualität, Umfang oder Folgen, noch für Rechte und Pflichten im Zusammenhang mit diesen Dienstleistungen usw. Der Partner erkennt an, dass der Betreiber kein Anbieter von Zahlungsdiensten oder -portalen ist.
-
Der Betreiber haftet gegenüber dem Partner oder Dritten nicht für entgangenen Gewinn. Die Vertragsparteien vereinbaren, dass der geschätzte Betrag eines tatsächlichen Schadens pro Schadensereignis den Betrag nicht übersteigen darf, der für die in dem der Schadensverursachung vorangehenden wöchentlichen Abrechnungszeitraum erbrachten Dienstleistungen gezahlt wurde. Die Haftung des Betreibers ist auf diesen Betrag beschränkt.
-
Der Betreiber haftet nicht für Schäden, die durch höhere Gewalt verursacht wurden, z. B. Naturkatastrophen, Kriegsereignisse, Terroranschläge usw.
-
Der Betreiber haftet nicht für Schäden, die durch Ausfälle der Choice-Anwendung oder durch Ausfälle bei anderen Stellen als dem Betreiber verursacht werden, noch für Schäden, die durch Maßnahmen entstehen, die zur Aufrechterhaltung des Betriebs der Dienste und der Choice-Anwendung notwendig sind (z. B. Software-Updates, Serverkonfigurationen, Wartung, Änderung oder Entfernung von Teilen der Dienste usw.).
-
Im Falle technischer Störungen der Choice-Anwendung oder der entsprechenden Zahlungsplattform wird der Betreiber alles Zumutbare unternehmen, um diese Störungen zu beheben. Der Partner hat in diesem Zusammenhang jedoch keinen Anspruch auf Entschädigung gegenüber dem Betreiber, auch nicht für entgangenen Gewinn.
-
Der Betreiber wird sich bemühen, die Integrationen der Choice-Anwendung mit Produkten Dritter (z. B. Kassensysteme, Lieferdienste usw.) aufrechtzuerhalten. Der Betreiber haftet jedoch nicht für Ausfälle oder Fehler, die auf Seiten dieser Produkte, durch Dritte oder während der Integration entstehen.
-
Der Betreiber haftet ebenfalls nicht, wenn:
8.1 unbefugter Zugriff auf die Dienste erfolgt ist, der zu Änderungen, Löschung, Zerstörung, Beschädigung, Verlust oder Nichtspeicherung von Inhalten geführt hat;
8.2 das Ereignis durch ein Problem mit dem Internetzugang oder damit verbundenen Problemen außerhalb des Abgrenzungspunktes der Dienste verursacht wurde;
8.3 der Partner notwendige Konfigurationen zur Nutzung der Dienste nicht einhält oder fehlerhafte Daten eingibt;
8.4 die Dienste illegal oder rechtswidrig genutzt wurden (einschließlich der Nutzung unter Verstoß gegen diesen Vertrag).
BESCHWERDEN UND MITTEILUNGEN
-
Beschwerden bezüglich der Dienstleistungen, einschließlich Mitteilungen über rechtswidrige Tätigkeiten oder rechtswidrige Inhalte, können an folgende E-Mail-Adresse gesendet werden: [email protected].
-
Die Beschwerde oder Mitteilung muss folgende Angaben enthalten:
-
den Namen der natürlichen oder juristischen Person;
-
die E-Mail-Adresse, mit Ausnahme einer Meldung von Informationen, die im Zusammenhang mit einer der in den Artikeln 3 bis 7 der Richtlinie 2011/93/EU genannten Straftaten stehen;
-
die Telefonnummer;
-
eine genaue Beschreibung etwaiger Unregelmäßigkeiten bei der Erbringung der Dienstleistungen und das Datum des Auftretens, d. h. eine eindeutige Angabe des genauen elektronischen Speicherorts dieser Information, z. B. die genaue URL oder URLs sowie gegebenenfalls zusätzliche Informationen zur Identifizierung des rechtswidrigen Inhalts, angepasst an die Art des Inhalts;
-
im Falle der Meldung rechtswidriger Inhalte: eine ausreichend begründete Erläuterung der Gründe, aus denen die meldende Person oder Einrichtung der Ansicht ist, dass es sich bei den betreffenden Informationen um rechtswidrige Inhalte handelt;
-
im Falle der Meldung rechtswidriger Inhalte: eine Erklärung, die den guten Glauben der meldenden Person oder Einrichtung bestätigt, dass die darin enthaltenen Informationen und Behauptungen zutreffend und vollständig sind.
-
Die Beschwerde ist innerhalb eines Monats ab dem Tag einzureichen, an dem die Dienstleistung nicht ordnungsgemäß erbracht wurde oder an dem eine Rechnung mit Unregelmäßigkeiten zugestellt wurde.
-
Der Betreiber prüft Beschwerden und Mitteilungen und übermittelt dem Partner innerhalb von 30 Tagen ab Eingang der Beschwerde oder Mitteilung eine Entscheidung, sofern die Beschwerde oder Mitteilung gemäß diesen Bedingungen eingereicht wurde. Andernfalls beginnt die Frist zur Bearbeitung der Beschwerde oder Mitteilung an dem Tag, an dem der Betreiber die fehlenden Angaben erhält.
-
Der Betreiber gibt den betroffenen Nutzern der Dienstleistungen eine klare und spezifische Begründung für jede der folgenden Maßnahmen, die auf der Annahme beruhen, dass die vom Nutzer bereitgestellten Informationen rechtswidrig oder mit diesen Bedingungen unvereinbar sind:
5.1 Einschränkungen der Sichtbarkeit bestimmter Informationen, einschließlich Entfernung von Inhalten, Sperrung des Zugriffs auf Inhalte oder Herabstufung von Inhalten;
5.2 Aussetzung, Beendigung oder sonstige Einschränkungen von Zahlungen;
5.3 vollständige oder teilweise Aussetzung oder Beendigung der Erbringung der Dienstleistungen;
5.4 Aussetzung oder Beendigung des Nutzerkontos des Dienstes. -
Die Begründung enthält die in Artikel 17 Absatz 3 der Verordnung (EU) 2022/2065 des Europäischen Parlaments und des Rates – Gesetz über digitale Dienste (Digital Services Act) – vorgeschriebenen Informationen.
-
In komplexen Fällen kann die in Art. 9.4 genannte Frist auf 45 Tage verlängert werden.
-
Der Partner kann gegen die in Art. 9.4 genannte Entscheidung innerhalb von 14 Tagen Berufung einlegen, indem er eine E-Mail mit dem Betreff „Berufung“ unter Angabe der Entscheidung an [email protected] sendet.
SCHLUSSBESTIMMUNGEN
-
Alle Rechtsverhältnisse, die sich aus diesen Bedingungen ergeben, unterliegen dem Recht der Tschechischen Republik. Alle Streitigkeiten zwischen den Vertragsparteien, die sich aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag ergeben, werden von den ordentlichen Gerichten der Tschechischen Republik entschieden. Zur Klarstellung wird festgelegt, dass dieser Artikel auch dann gilt, wenn der Betreiber ein außerhalb der Tschechischen Republik registriertes Unternehmen ist.
-
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen ganz oder teilweise ungültig oder unwirksam sein oder werden, bleibt die Gültigkeit und Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Anstelle der ungültigen oder unwirksamen Bestimmung tritt eine gültige und wirksame Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der ursprünglichen Bestimmung am nächsten kommt.
-
Der Betreiber ist berechtigt, diese Bedingungen einseitig zu ändern oder zu ergänzen. Der Betreiber informiert den Partner mindestens 14 (vierzehn) Kalendertage vor Inkrafttreten der Änderungen über die neue Fassung der Bedingungen, wobei das Datum des Inkrafttretens angegeben wird. Diese Mitteilung erfolgt entweder durch Anzeige in der Choice-Anwendung oder an die im Vertrag angegebene E-Mail-Adresse des Partners. Wenn der Partner mit der Änderung der Bedingungen nicht einverstanden ist, hat er das Recht, den Betreiber schriftlich über seine Ablehnung zu informieren und den Vertrag aus diesem Grund spätestens zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der neuen Bedingungen schriftlich zu kündigen. In einem solchen Fall wird die Kündigung des Vertrags mit dem Tag des Inkrafttretens der neuen Bedingungen wirksam. Kündigt der Partner den Vertrag nicht gemäß den vorstehenden Bestimmungen, ist er ab dem ersten Tag der Wirksamkeit an die neuen Bedingungen gebunden.
-
Im Falle eines Flexiblen Abonnements sind beide Vertragsparteien berechtigt, den Vertrag ohne Angabe von Gründen zu kündigen. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen und der anderen Partei zugehen. Sofern nachstehend nichts anderes bestimmt ist, beträgt die Kündigungsfrist 3 (drei) Kalendermonate und beginnt am ersten Tag des Kalendermonats, der auf den Monat folgt, in dem die Kündigung der anderen Partei zugestellt wurde.
-
Hat der Partner das Flexible Abonnement gewählt und nutzt gleichzeitig den Choice-QR-Service in Form der Zahlung vom Tisch mittels QR-Codes, kann der Partner den Vertrag mit einer Kündigungsfrist von 6 (sechs) Kalendermonaten kündigen. Die Frist beginnt am ersten Tag des Kalendermonats, der auf den Monat folgt, in dem die Kündigung der anderen Partei zugegangen ist. Während dieser Kündigungsfrist darf der Partner keine QR-Codes von den Tischen entfernen oder die entsprechende Integration in der Choice-Anwendung deaktivieren.
-
Im Falle eines Festen Abonnements (Abschluss eines Vertrags für einen bestimmten Zeitraum) sind die Vertragsparteien berechtigt, den Vertrag mit Wirkung zum letzten Tag des vorausbezahlten Zeitraums bzw. des vereinbarten bestimmten Zeitraums zu kündigen. Alle sonstigen gesetzlichen Kündigungsgründe sind ausgeschlossen.
-
Die Vertragsparteien sind berechtigt, den Vertrag mit einer Frist von 30 Tagen zu kündigen, wenn die andere Partei diesen Vertrag wesentlich verletzt, sofern die Verletzung nicht heilbar ist oder nicht innerhalb von fünfundvierzig (45) Tagen geheilt wurde. In beiden Fällen (auch bei nicht heilbarer Verletzung) ist die Kündigung nur wirksam, wenn sie schriftlich erfolgt und die Art der Verletzung im Detail beschreibt.
-
Der Betreiber ist berechtigt, diesen Vertrag mit sofortiger Wirkung durch eine schriftliche Kündigung zu beenden – auch ohne Angabe von Gründen.
-
Hat der Partner ein Festes Abonnement gewählt und wird der Vertrag vor Ablauf des vereinbarten Zeitraums durch den Partner und/oder aus Gründen auf Seiten des Partners (z. B. aufgrund einer Pflichtverletzung durch den Partner) vorzeitig beendet:
-
ist eine Rückerstattung des bereits bezahlten Abonnements (oder eines Teils davon) ausgeschlossen, wenn das Abonnement im Voraus für den gesamten bestimmten Zeitraum gezahlt wurde;
-
ist der Partner verpflichtet, unverzüglich eine Einmalzahlung in Höhe des gesamten für den bestimmten Zeitraum vereinbarten Abonnementbetrags zu leisten (wenn das Abonnement monatlich gezahlt wurde), d. h. die Differenz zwischen dem Gesamtbetrag des Abonnements und der Summe der bereits gezahlten Monatsbeträge, basierend auf einer vom Betreiber ausgestellten Rechnung;
-
ist der Partner verpflichtet, unverzüglich eine Einmalzahlung in Höhe der voraussichtlichen Adyen-Technischen-Integrationsservicegebühr für den verbleibenden Zeitraum des bestimmten Zeitraums zu leisten. Diese wird berechnet als Produkt aus dem durchschnittlichen täglichen Wert der bisher gezahlten Adyen-Gebühr und der verbleibenden Anzahl an Tagen bis zum Ende des bestimmten Zeitraums, basierend auf einer vom Betreiber ausgestellten Rechnung, sofern der Partner den Choice-QR-Service in Form der Tischzahlung über QR-Codes genutzt hat.
-
Im Falle mehrerer Sprachversionen dieser Bedingungen hat die englische Sprachfassung im Falle von Widersprüchen Vorrang gegenüber anderen Sprachversionen.
-
Der Betreiber benennt folgende zentrale Kontaktstelle: [email protected], um:
– dem Partner eine direkte und schnelle Kommunikation mit dem Betreiber zu ermöglichen;
– den Behörden der Mitgliedstaaten eine direkte und schnelle Kommunikation mit dem Betreiber zu ermöglichen. -
Diese Bedingungen treten am 01.07.2025 in Kraft.
VEREINBARUNG ZUR VERARBEITUNG PERSONENBEZOGENER DATEN
BETREIBER (wie in den Bedingungen definiert; im Folgenden in diesem Anhang Nr. 1 als „Choice“ bezeichnet)
(„Choice“)
und
PARTNER (wie in den Bedingungen definiert; im Folgenden in diesem Anhang Nr. 1 als „Unabhängiger Verantwortlicher“ bezeichnet)
(„Choice“ und „Unabhängiger Verantwortlicher“ gemeinsam „Parteien“ oder einzeln „Partei“),
schließen folgende Vereinbarung zur Verarbeitung personenbezogener Daten (die „Vereinbarung“) ab:
1. ÜBERBLICK
1.1 Choice und der Unabhängige Verantwortliche haben einen Dienstleistungsvertrag (in den Bedingungen als „Vertrag“ bezeichnet) abgeschlossen, auf dessen Grundlage Choice als Dienstleister dem Unabhängigen Verantwortlichen als Kunden die im Vertrag spezifizierten Dienstleistungen („Hauptvertrag“) erbringt.
1.2 Die Erfüllung des Gegenstands des Hauptvertrags umfasst Tätigkeiten, die die Verarbeitung personenbezogener Daten im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung (Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates; „DSGVO“) („personenbezogene Daten“) sowie des Gesetzes Nr. 110/2019 Slg. über die Verarbeitung personenbezogener Daten in der jeweils gültigen Fassung einschließen. Die Parteien verpflichten sich zur Einhaltung der darin genannten Pflichten.
1.3 Die Parteien erklären, dass der Unabhängige Verantwortliche im Zusammenhang mit der Erfüllung des Hauptvertrags die Rolle des Verantwortlichen für die personenbezogenen Daten innehat.
Vor diesem Hintergrund haben die Parteien diese Vereinbarung abgeschlossen und sich auf die nachfolgenden Bedingungen für die Verarbeitung personenbezogener Daten geeinigt, die sie einzuhalten verpflichten.
1.4 Nach Beendigung der Tätigkeit von Choice für den Unabhängigen Verantwortlichen oder nach Beendigung der mit der Verarbeitung im Zusammenhang stehenden Dienstleistungserbringung gemäß Hauptvertrag enden die Pflichten des Unabhängigen Verantwortlichen zur Sicherung und zum Schutz personenbezogener Daten, die Vertraulichkeitspflicht sowie Verpflichtungen im Zusammenhang mit der Beendigung der Tätigkeit von Choice sowie die Ansprüche von Choice bei Verletzung solcher Pflichten nicht.
1.5 Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt in elektronischen Systemen.
2. GEGENSTAND UND ZWECK DER VEREINBARUNG
2.1 Gegenstand dieser Vereinbarung ist die Festlegung der gegenseitigen Rechte und Pflichten bei der Verarbeitung personenbezogener Daten durch Choice als Auftragsverarbeiter, die sich aus der Durchführung der im Hauptvertrag definierten Tätigkeiten ergeben.
2.2 Zweck dieser Vereinbarung ist der Schutz personenbezogener Daten während deren Verarbeitung im Rahmen der Erfüllung des Hauptvertrags.
2.3 Weisungen des Unabhängigen Verantwortlichen bezüglich einer Änderung des Umfangs oder der Art der Dienstleistungserbringung bedeuten die Beauftragung von Choice mit zusätzlichen Arbeiten oder Dienstleistungen, für die Choice eine zusätzliche Vergütung verlangen kann.
3. SPEZIFIKATION UND UMFANG DER VERARBEITUNG PERSONENBEZOGENER DATEN
3.1 Personenbezogene Daten werden von Choice verarbeitet, um die Verpflichtungen aus dem Hauptvertrag zu erfüllen.
3.2 Die Parteien vereinbaren, dass (i) die Arten und Kategorien personenbezogener Daten, (ii) die Verarbeitungsdauer, (iii) der Verarbeitungszweck und (iv) die Kategorien der betroffenen Personen in Anhang A zu dieser Vereinbarung näher spezifiziert sind.
4. BEFUGNISSE
4.1 Jede Person, die für Choice oder den Unabhängigen Verantwortlichen tätig ist und Zugriff auf personenbezogene Daten hat, darf diese Daten nur verarbeiten, wenn dies gesetzlich erforderlich ist. Choice und der Unabhängige Verantwortliche sind verpflichtet, entsprechende Maßnahmen sicherzustellen.
4.2 Die Parteien sind verpflichtet sicherzustellen, dass die zur Verarbeitung berechtigten Personen zur Vertraulichkeit verpflichtet sind oder einer gesetzlichen Verschwiegenheitspflicht unterliegen.
4.3 Der Unabhängige Verantwortliche erteilt hiermit seine Zustimmung zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch Subunternehmer, die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses im Rahmen des Hauptvertrags tätig sind.
4.4 Der Unabhängige Verantwortliche stimmt der Einschaltung weiterer Subunternehmer zur Verarbeitung personenbezogener Daten zu, sofern er mindestens 14 Tage im Voraus per E-Mail über den Subunternehmer informiert wird.
4.5 Falls eine Partei einen weiteren Auftragsverarbeiter mit der Verarbeitung personenbezogener Daten beauftragt, verpflichtet sie sich, diesem die gleichen Datenschutzpflichten wie in dieser Vereinbarung vertraglich aufzuerlegen, insbesondere ausreichende Garantien hinsichtlich der Umsetzung geeigneter technischer und organisatorischer Maßnahmen, sodass die Verarbeitung den Anforderungen der DSGVO entspricht. Verstößt der Subunternehmer gegen seine Datenschutzpflichten, haftet die jeweilige Partei weiterhin vollumfänglich für die Erfüllung dieser Pflichten.
5. PFLICHTEN DER PARTEIEN
5.1 Die Parteien sind verpflichtet, je nach Vereinbarung alle personenbezogenen Daten nach Beendigung der Dienstleistungserbringung entweder zu löschen oder technisch zu entfernen oder an die jeweils andere Partei zurückzugeben und vorhandene Kopien zu löschen, soweit keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht besteht. Choice gibt die personenbezogenen Daten gemäß den im Hauptvertrag festgelegten Bedingungen und Fristen zurück. Fehlen diese Regelungen, erfolgt die Rückgabe auf Anforderung des Unabhängigen Verantwortlichen gegen gesonderte Vergütung gemäß Hauptvertrag oder, falls keine Vergütungsregelung vorhanden ist, gemäß der jeweils gültigen Preisliste von Choice.
5.2 Die Parteien verpflichten sich, alle notwendigen technischen, organisatorischen, personellen und sonstigen Maßnahmen (einschließlich, falls erforderlich, die Erlassung interner Vorschriften) zu treffen, die den Schutz der verarbeiteten personenbezogenen Daten sicherstellen, insbesondere, dass kein unbefugter oder versehentlicher Zugriff, Änderung, Zerstörung, Verlust, unbefugte Übermittlung, sonstige unbefugte Verarbeitung oder sonstiger Missbrauch erfolgen kann. Dazu gehören insbesondere:
5.2.1 Pseudonymisierung und Verschlüsselung personenbezogener Daten;
5.2.2 Gewährleistung der dauerhaften Vertraulichkeit, Integrität, Verfügbarkeit und Belastbarkeit der Verarbeitungssysteme;
5.2.3 Fähigkeit zur rechtzeitigen Wiederherstellung der Verfügbarkeit und des Zugangs zu personenbezogenen Daten bei physischen oder technischen Vorfällen;
5.2.4 regelmäßige Tests, Bewertungen und Überprüfungen der Wirksamkeit der technischen und organisatorischen Maßnahmen zum Schutz der Daten.
5.3 Die Dauer der Verarbeitung personenbezogener Daten ist auf die Laufzeit des Hauptvertrags beschränkt. Die Parteien verpflichten sich, die Daten spätestens 30 Tage nach Ende der Verarbeitung an die jeweils andere Partei zu übergeben oder nachweislich zu vernichten.
5.4 Jede Partei ist verpflichtet, mit der anderen Partei durch geeignete technische und organisatorische Maßnahmen zusammenzuarbeiten, soweit möglich, um die Erfüllung der Verpflichtungen zur Bearbeitung von Anfragen der betroffenen Personen sicherzustellen.
5.5 Die Parteien sind verpflichtet, bei der Einhaltung der Pflichten zum Schutz personenbezogener Daten (Datensicherheit, Meldung von Sicherheitsverletzungen an Aufsichtsbehörden oder Betroffene, Datenschutz-Folgenabschätzung, vorherige Konsultationen mit Aufsichtsbehörden) unter Berücksichtigung der Art der Verarbeitung und der verfügbaren Informationen zusammenzuarbeiten.
5.7 Die Parteien verpflichten sich, die jeweils andere Partei unverzüglich über Schwierigkeiten bei der Erfüllung der Datenschutzpflichten sowie über alle Umstände einer Verletzung der Pflichten zu informieren. Die jeweils betroffene Partei wird dann alle erforderlichen Maßnahmen zum Schutz personenbezogener Daten treffen und gegebenenfalls den Weisungen der anderen Partei folgen.
5.8 Auf Verlangen der anderen Partei sind die Parteien verpflichtet, gegenseitig Nachweise über die ergriffenen technischen und organisatorischen Maßnahmen zur Sicherstellung des Datenschutzes zu erbringen.
5.9 Falls die Erbringung von Unterstützung, Berichten, Informationen oder Anpassungen durch Choice auf Verlangen des Unabhängigen Verantwortlichen, insbesondere gemäß Artikel 28.3.e–28.3.f DSGVO, zusätzliche Kosten verursacht, so trägt der Unabhängige Verantwortliche diese angemessenen Kosten.
5.10 Der Unabhängige Verantwortliche hat das Recht, ein Audit bei Choice unter folgenden Bedingungen durchzuführen:
5.10.1 Choice kann die Teilnahme an einem Audit von der vorherigen Unterzeichnung einer Vertraulichkeitsvereinbarung abhängig machen;
5.10.2 während des Audits hat der Unabhängige Verantwortliche die internen Abläufe von Choice einzuhalten;
5.10.3 das Audit darf nicht häufiger als einmal pro Kalenderjahr und nicht länger als einen Tag durchgeführt werden;
5.10.4 der Unabhängige Verantwortliche informiert Choice mindestens 30 Tage vor dem geplanten Audit per E-Mail an …@choiceqr.com;
5.10.5 jede Partei trägt ihre eigenen Kosten im Zusammenhang mit dem Audit.
6. HAFTUNG
Die Haftung der Parteien, einschließlich ihrer Haftung in Bezug auf Verpflichtungen im Bereich personenbezogener Daten, richtet sich nach dem Hauptvertrag.
7. DAUER UND KÜNDIGUNG DES VERTRAGS
7.1 Dieser Vertrag wird für die Dauer des Hauptvertrags abgeschlossen. Dies berührt nicht die Verpflichtungen aus Art. 1.5 dieses Vertrags.
7.2 Choice ist berechtigt, den Vertrag mit einer Frist von 30 Tagen schriftlich zu kündigen, wenn die zuständige staatliche Verwaltungsbehörde (insbesondere die Aufsichtsbehörde) eine endgültige Entscheidung trifft, Abhilfemaßnahmen wegen Verletzung der Verpflichtungen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten durch den unabhängigen Verantwortlichen anzuordnen.
7.3 Das Entstehen des Kündigungsrechts gemäß Art. 7.2 dieses Vertrags begründet gleichzeitig das Recht von Choice, den Hauptvertrag oder Teile davon im Umfang der Entscheidung der Verwaltungsbehörde mit der in Art. 7.2 genannten Frist zu kündigen, auch wenn der Hauptvertrag etwas anderes vorsieht.
8. ZUSAMMENARBEIT DER PARTEIEN
8.1 Die Parteien verpflichten sich zur gegenseitigen Zusammenarbeit und zur Bereitstellung aller für die Erfüllung ihrer Verpflichtungen aus diesem Vertrag oder aus gesetzlichen Vorschriften zum Schutz und zur Verarbeitung personenbezogener Daten erforderlichen Informationen. Sobald eine Partei eine Verletzung personenbezogener Daten feststellt, wird sie dies unverzüglich der anderen Partei melden.
8.2 Zur Sicherstellung der gegenseitigen Zusammenarbeit und Information sowie zur Bereitstellung der notwendigen Unterlagen, Dokumente und Ergebnisse benennen die Parteien Vertreter („Ansprechpartner“). Änderungen der Daten der Ansprechpartner werden der jeweils anderen Partei schriftlich oder elektronisch mit Angabe des Wirksamkeitsdatums mitgeteilt.
9. SCHLUSSBESTIMMUNGEN
9.1 Dieser Vertrag kommt an dem Tag zustande, an dem er von der letzten Partei unterzeichnet wird oder an dem der unabhängige Verantwortliche die Bedingungen verbindlich akzeptiert.
9.2 Die sich aus dem Vertrag ergebenden sowie nicht ausdrücklich durch den Vertrag geregelten Beziehungen unterliegen dem Recht der Tschechischen Republik, insbesondere dem Gesetz Nr. 89/2012 Sb., dem Bürgerlichen Gesetzbuch, sowie der DSGVO. Die Parteien sind sich einig, dass Handelsgebräuche keinen Vorrang vor gesetzlichen Bestimmungen, einschließlich solcher ohne zwingende Wirkung, haben.
9.3 Die Parteien verpflichten sich, etwaige Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit der Durchführung oder Auslegung dieses Vertrags durch Verhandlung und Einigung beizulegen. Können die Streitigkeiten nicht einvernehmlich gelöst werden, so werden diese den im Hauptvertrag benannten Gerichten vorgelegt.
9.4 Sollte eine Bestimmung dieses Vertrags ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so berührt dies nicht die Wirksamkeit des Vertrags im Übrigen. Die Parteien verpflichten sich, eine unwirksame oder undurchführbare Bestimmung durch eine wirksame Bestimmung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der ursprünglichen Bestimmung am nächsten kommt.
9.5 Die folgenden Anhänge sind Bestandteil dieses Vertrags:
Anhang A – Spezifikation der Verarbeitung personenbezogener Daten
Anhang A – Spezifikation der Verarbeitung personenbezogener Daten
Dieser Anhang dient zur Festlegung, welche personenbezogenen Daten zu welchem Zweck, für welchen Zeitraum und auf welche Weise der unabhängige Verantwortliche und Choice personenbezogene Daten verarbeiten sowie zur Bestimmung weiterer Bedingungen, unter denen die Verarbeitung stattfindet. Das entsprechende Feld wird mit einem „X“ gekennzeichnet.
ARTEN UND KATEGORIEN PERSONENBEZOGENER DATEN
Der Verantwortliche und Choice verarbeiten jeweils getrennt die folgenden Arten und Kategorien personenbezogener Daten:
Name und Vorname |
E-Mail-Adresse und Telefonnummer |
Lieferadresse |
VERARBEITUNGSDAUER
Der unabhängige Verantwortliche und Choice verarbeiten jeweils getrennt die oben genannten Kategorien personenbezogener Daten für die gesamte Dauer des Vertrags.
ZWECK DER VERARBEITUNG
Der unabhängige Verantwortliche und Choice verarbeiten jeweils getrennt die oben genannten Kategorien personenbezogener Daten zum Zweck der Erfüllung des Hauptvertrags als Ganzes.
KATEGORIEN VON BETROFFENEN
Der unabhängige Verantwortliche und Choice verarbeiten jeweils getrennt personenbezogene Daten folgender betroffener Personen:
Kunden und Interessenten an den Dienstleistungen von Choice |
- Vor dem 01. März 2024 geltende Geschäftsbedingungen
- Vor dem 01. Mai 2024 geltende Geschäftsbedingungen
- Vor dem 01. Juli 2025 geltende Geschäftsbedingungen